Die Anerkennungs- und Anrechnungspraxis der FHP berücksichtigt
bereits erworbene Kompetenzen, Qualifikationen und Leistungen von
Studierenden und Studieninteressierten. So können Studienleistungen,
Auslandssemester oder berufliche Qualifikationen angerechnet bzw.
anerkannt werden. Bereits Geleistetes kommt somit dem Studium zugute.
Prüfungsausschüsse, Modulverantwortliche, Studienberater*innen und alle Interessierten finden hier Infomaterialien, Vorlagen und Leitfäden, um Studierende und Studieninteressierte zum Thema Anerkennung und Anrechnung beraten und Anträge zielgerichtet bearbeiten zu können.
- Kursverantwortliche/r mit erweiterten Rechten: Stephanie Teichler
- Kursverantwortliche/r: Antje Kuhle
- Kursverantwortliche/r: Vera Wolf
Semester: Ohne Semesterzuordnung