Liebe Moodle-Nutzer_innen,
wir möchten Sie über die Moodle-Nutzung im Zusammenhang mit der ab 01.01.2017 geltenden Regelung im Hinblick auf die urheberrechtliche Schrankenregelung des § 52a UrhG informieren. Bitte lesen Sie dazu, die unten aufgeführte Ergänzung zum Schreiben vom Präsidenten der FH Potsdam vom
05.12.16 „Erhebliche Änderungen im Hinblick auf die bisherige
Nutzung des Urheberrechts". Doppelte Zusendungen bitten wir zu Entschuldigen.
Viele Grüße
Martina Mauch
Martina Mauch
"Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hochschulangehörige,
die ab 01.01.2017 geltende Regelung im Hinblick auf die
urheberrechtliche Schrankenregelung des § 52a UrhG für zu
folgenden Konsequenzen.
Ab dem 01.01.2017 dürfen keine urheberrechtlich geschützten
Texte für die Lehre nach § 52a UrhG neu auf die Lernplattform
eingestellt werden (z.B. in Moodle).
Auch wenn teilweise vertreten wird, dass bereits
eingestelltes Material noch bis zum Ablauf des Wintersemesters
2016/17 genutzt werden darf, sieht sich die Hochschulleitung zum
Schutze ihrer Mitarbeiter_innen in der Lehre gezwungen, alle
Moodle-Kurse zum 30.12.2016, 12 Uhr für die Studierenden
zunächst zu verbergen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass
ab 01.01.2017 kein Zugriff auf eingestellte, urheberrechtlich
geschützte Texte erfolgen kann. Eine generelle Abschaltung der
Lernplattform Moodle ist damit nicht verbunden!
Jede Lehrperson muss im Einzelfall prüfen, welche Dokumente
aus den von ihnen verantworteten Kursen zu verbergen bzw. zu
entfernen sind. Nach gründlicher Prüfung bereitgestellter
Dokumente schaltet jede Lehrperson ihre Moodle-Kurse für die
Studierenden wieder sichtbar (siehe https://download.fh-potsdam.de/Handlungsempfehlung_Moodle.pdf).
Bis zum 30.12.2016, 12 Uhr haben Lehrende die Möglichkeit,
alle für das laufende Wintersemester relevanten Dokumente unter
Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen in die Lernplattform
einzustellen. Studierende können bis zum Stichtag diese
Materialen herunterladen.
Ein Schaubild „Was darf nach § 52a UrhG ab dem 01.01.2017 im
LMS (z.B. Moodle) eingestellt werden?" (http://download.fh-potsdam.de/FAQUrhG.pdf)
gibt eine entsprechende Hilfestellung bei der Prüfung
bereitgestellter Dokumente.
Für Rückfragen und Unterstützung hinsichtlich der
Lernplattform OLAT steht Hr. Engelbert Michel (e-learning.fb1@fh-potsdam.de)
zur Verfügung.
Mit
freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. Eckehard Binas
(Präsident der Fachhochschule Potsdam)"
Prof. Dr. Eckehard Binas
(Präsident der Fachhochschule Potsdam)"