LE 3a 3.1 Förderkreis der Philologischen Bibliothek

LE 3a 3.1 Förderkreis der Philologischen Bibliothek

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Guten Abend zusammen,

ich möchte aus der Praxis ein wunderbares Beispiel geben. Die Philologische Bibliothek hat seit 1996 (!) einen Sponsor für den Etat von Neuerwerbungen: "Förderkreis Philologische Bibliothek e.V."

Das Besondere: es ist eine studentische Initiative, bis heute setzen sich gerade Studierende mit einem Ehrenamt dafür ein, dass finanzielle Unterstützung an die Philologische Bibliothek geht. Jährlich erhalten wir am Jahresanfang eine Summe, die von meinen Chefs auf die jeweiligen Themengebiete für Neuanschaffungen verteilt werden kann. Die Titel die von dem Geld erworben werden, erhalten einen extra Stempel im Buch mit dem Logo des Fördervereins. Eine hohe Transparenz gibt es auch: jedes Jahr kann die Liste mit den von diesem Etat erworbenen Titel von allen auf der Webseite eingesehen werden.


Ich habe im letzten Jahr zusätzlich einen kleinen Betrag für den Kauf von Preisen erhalten, die wir im Rahmen unseres monatlichen "Philbib-Quiz" auf Facebook verteilen können. Eine super tolle Sache! Im Gegenzug werde ich in diesem Jahr die Räumlichkeiten des Förderkreises auf FB vorstellen. Auf dem Campus gibt es einen Bücherbasar des Fördervereins in den Räumen der Universität, der geschenkte, gespendete Bücher für kleines Geld weiterverkauft. Eben mit dem Zweck, den Etat der Bibliothek zu unterstützen. 

Wir haben engen Kontakt zum Förderkreis, unvorstellbar, wenn diese Sponsoring-Quelle einmal versiegen würde. Bei Veranstaltungen in oder rund um die Bibliothek gibt es immer einen Stand des Vereins, der dort die Bücher dann verkauft. 

Mitglieder werden immer gesucht, aus meiner Sicht sind jedoch die Anreize für potentielle Mitglieder ausbaufähig. 

Die Aussagen auf Bibliotheksportal.de bezüglich solcher Anreize wie: exklusive Nutzung von Bibliotheksdienstleistungen, Nutzung von Räumlichkeiten der Bibliothek, Vergünstigungen von Bibliotheksangeboten gibt es bisher nicht. Da ist definitiv mehr denkbar, allerdings liegen mir aktuelle Mitgliederzahlen nicht vor. 

Ein zweites Beispiel ist aus meiner vorigen Bibliothek, bei der ich gearbeitet habe: die Stadtbüchereien Düsseldorf und der Freundeskreis. Bildungsarbeit, besonders für Kinder und Jugendliche steht im Vordergrund. Auch hier habe ich in meiner Zeit dort anerkennend erlebt, das hohe Summen für Veranstaltungen zu Lesekompetenz zur Verfügung standen. 

https://www.duesseldorf.de/stadtbuechereien/alles-ueber-uns/freundeskreis-und-stiftung.html

Abendliche Grüße,

Janet

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Re: LE 3a 3.1 Förderkreis der Philologischen Bibliothek

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Hallo Frau Munique,


soll ich nachbessern bei meiner Darstellung? Da Sie nichts kommentieren, gehe ich davon aus, die Aufgabe ist unvollständig gelöst.

Beste Grüße,

Janet Wagner

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Re: LE 3a 3.1 Förderkreis der Philologischen Bibliothek

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Liebe Frau Wagner,

Nein, nicht unvollständig gelöst. Hatte nur ein wenig abgewartet, bis Sie a) wieder im Lande sind (wo kann man etwas über Ihre Reise erfahren? Auf Fb?), und b) ob sich andere zu Ihrem Beispiel melden. Und da ich länger grippemäßig angeschlagen war, bin ich ganz allgemein etwas am Aufarbeiten. So, aber jetzt mein Schlussfeedback.

Inspirierende Fundraising-Beispiele, das auf alle Fälle.

Doch handelt es sich nicht vielmehr um Spenden? Die Abgrenzung sicher zu treffen ist notwendig, da es (steuer-)rechtliche Konsequenzen hat. Was meinen Sie und die anderen?

Mit gespanntem Gruß
Ilona Munique

P. S.: Der Punkt ist auf alle Fälle errungen.

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Re: LE 3a 3.1 Förderkreis der Philologischen Bibliothek

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Hallo Frau Munique,

ich würde die von Janet genannten Beispiele auch dem Fundraising zuordnen, da es sich hier - Janets Beschreibung nach - um langfristige Beziehungen zu den Förderern handelt.

Dies würde auch durch folgende Definition untermauert:

Hinter Fundraising "verbirgt sich eine Marketingstrategie für langfristige Finanzierungen (im Gegensatz zu Sponsoring). Es werden möglichst langfristige Beziehungen zu Förderern aufgebaut und gepflegt. Dabei werden sowohl finanzielle Unterstützung wie auch Sachmittel, Wissen und Dienstleistung eingeworben."1

Dies ist aus meiner Sicht bei beiden Beispielen von Janet gegeben.

Viele Grüße, Sonja Fischer

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1 Hobohm, Hans-Christoph ; Umlauf, Konrad ; Vonhof, Cornelia: Erfolgreiches Management von Bibliotheken und Informationseinrichtungen. Hamburg : Dashöfer, 2017.

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Re: LE 3a 3.1 Förderkreis der Philologischen Bibliothek

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Liebe Frau Fischer,

schön, dass Sie sich ebenfalls mit Fundraising beschäftigen. uśmiech

Und JA, natürlich ist das Beispiel von Frau Wagner dem Fundraising zuzuordnen – doch das ist nun mal der Überbegriff, unter dem auch Spenden und Sponsoring fallen – und die Sie auseinanderhalten sollten.

Die von Ihnen angeführte Definition von Hobohm/Umlauf/Vonhof ist im Mittelteil zwar nicht völlig unzutreffend, leider jedoch unscharf. ("Es werden möglichst langfristige Beziehungen zu Förderern aufgebaut und gepflegt").

Warum?

Nun, das Fundraising einer Organisation hat tatsächlich verschiedene Finanzierungsquellen im Auge.

Und nicht bei jeder ist es die Absicht, eine langfristige Beziehung zu Förderern aufzubauen. Oft genug werden  Barspenden (z. B. Flohmarkt, Basar …) eingeworben, die sodann anonym erfolgen und in eher kleinen Beträgen. So werden z. B. beim Crowdfunding überwiegend Kleinstbeträge gespendet, deren Geber nicht im Nachhinein im Sinne einer nachhaltigen Beziehung gepflegt werden.

Als Indiz also leider nicht haltbar.

Langfristige Beziehungen sind kein sicheres Merkmal, um zwischen Spenden und Sponsoring als Verwirklichungsformen des Organisationsmittel "Fundraising" sicher zu unterscheiden.

Meine Frage hat sich somit noch nicht zufriedenstellend beantwortet.

Zu Definitionen lesen Sie bitte einmal etwas aus meiner Feder – in der Literaturliste zu 3a.1 aufgeführt. Ich habe es Ihnen angehängt und werde es noch einmal für alle zum enstprechenden Moodle-Eintrag hinzufügen. 

Munique, Ilona: Ausstellungsfinanzierung. Finanzierungsmodelle beim Fundraising mit Schwerpunkt Sponsoring. In: Praxishandbuch Ausstellungen in Bibliotheken. Hrsg. Petra Hauke. Berlin : De Gruyter. 2016. S. 36-56.

Viele Grüße!

Ilona Munique

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Re: LE 3a 3.1 Förderkreis der Philologischen Bibliothek

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Hallo Frau Munique,

challenge accepted. puszcza oczko

Nachdem ich mir Ihren Artikel durchgelesen habe, würde ich Janets Beispiele folgendermaßen einordnen:

  • Förderkreis Philologische Bibliothek e.V.: Sponsoring
    Warum: Nach Ihrer Definition1 sind bei diesem Beispiel alle Voraussetzungen für Sponsoring gegeben. Somit handelt es sich hier um eine Förderung gegen Öffentlichkeitsarbeit (Stempel des Fördervereins in den Büchern, Liste online einsehbar, Räumlichkeiten werden vorgesetllt), es handelt sich um eine längerfristig, höher angelegte Summe und es wird jährlich wiederholt. Ob eine vertraglich festgelegte Gegenseitigkeit besteht müsste Janet uns noch mitteilen.
    Eine Spende ist hier meiner Ansicht nach nicht gegeben, da es sich um keine einmalige Unterstützung handelt. Für mich stellt sich jedoch die Frage, ob die Mitglieder des Fördervereins in der Bibliothek Vergünstigungen bekommen?

  • Freundeskreis der Stadtbüchereien Düsseldorf: Sponsoring
    Warum: Auch hier sehe ich die meisten Ihrer Punkte in der Definition für Sponsoring gegeben. Ich würde hier die langfristige Beziehung und die Wiederholbarkeit als Hauptmerkmale heranziehen. Was auf der Homepage nicht ganz klar wird ist, ob der Freundeskreis mit der Bibliothek einen Vertrag hat und ob die Bibliothek als Gegenleistung etwas für den Freundeskreis tut (z.B. Öffentlichkeitsarbeit).

Grundsätzlich stellt sich mir jetzt die Frage, ob Fördervereine oder Freundeskreise nicht grundsätzlich eher zum Sponsoring als zu Spendern gezählt werden können?

Viele Grüße, Sonja Fischer

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1: Vgl.: Munique, Ilona: Ausstellungsfinanzierung. Finanzierungsmodelle beim Fundraising mit Schwerpunkt Sponsoring. In: Praxishandbuch Ausstellungen in Bibliotheken. Hrsg. Petra Hauke. Berlin : De Gruyter. 2016. S. 39.

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Re: LE 3a 3.1 Förderkreis der Philologischen Bibliothek

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Liebe Sonja, liebe Frau Munique,

danke für die Ergänzungen, ich werde dazu Informationen einholen. Die Begriffsabgrenzungen in Ihrem Aufsatz zur Ausstellungsfinanzierung machen sehr deutlich, wie schwierig es in der Praxis ist, die Bezeichnungen richtig zu gebrauchen.

Definitiv erhält die Philologische Bibliothek über Jahre hinweg die Gelder für die Beschaffung von Printtiteln, somit ist das Merkmal von Sponsoring eindeutig: "häufig längerfistig und über höhere Summen angelegt."1

Mit diesem und den anderen Merkmalsbeschreibungen tendiere ich hier auch zum Sponsoring als zu Spendern.

Grüße,

Janet



                                                                                                                                                                                                                                                               

Munique, Ilona: Ausstellungsfinanzierung. Finanzierungsmodelle beim Fundraising mit Schwerpunkt Sponsoring. In: Praxishandbuch Ausstellungen in Bibliotheken. Hrsg. Petra Hauke. Berlin : De Gruyter. 2016. S. 39.

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Re: LE 3a 3.1 Förderkreis der Philologischen Bibliothek

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Liebe Sonja, liebe Frau Munique,

ich habe mir nochmal die Begriffabgrenzungen zwischen Spende und Sponsoring angeschaut und ein paar Infos von meiner Chefin eingeholt, was die bei beiden Begriffen aufgeführte "Gegenleistung" anbelangt.

Die beim Sponsoring beschriebene "vertraglich festgelegte Gegenseitigkeit" besteht NICHT bei dem Förderkreis und der Philologischen Bibliothek. Wir haben keine Verwendungsnachweispflicht über die jährlichen Gelder, welche Titel wir für dieses Geld angeschafft haben.

Dennoch wird am Jahresanfang eine transparente Liste über die Ausgaben der Gelder auf den Seiten des Förderkreises veröffentlicht. Diese Liste erstellt unsere Chefin freiwillig. Die Mitglieder des Fördervereins haben keinerlei Vergünstigungen in der Bibliotheksbenutzung. Die ehrenamtlichen Studierenden, die in dem angeschlossenen Bücherbasar den Bücherverkauf ermöglichen haben auch keinerlei Vorteile bei uns in der Bibliothek. Das ist aus meiner persönlichen Sicht etwas traurig. Immerhin erhalten wir jährlich Gelder, die zwischen 10 - 15 % des Gesamtetats der Bibliothek ausmachen.

Fazit: es handelt sich bei meinem Beispiel um eine Spendenform.

Grüße,

Janet Wagner

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Re: LE 3a 3.1 Förderkreis der Philologischen Bibliothek

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Liebe Frau Wagner,
und liebe Frau Fischer,

sehr schön, wie intensiv Sie sich mit diesem wahrlich nicht einfachen Thema auseinandergesetzt haben. Seien Sie versichert – sich da auszukennen tun die wenigsten, selbst versierte alte Hasen landen zuweilen in ihrer Einschätzung daneben.

Zunächst: Was es tatsächlich ist – Spende oder Sponsoring – können wir nur dann wissen, wenn wir vollständig über die Umstände Bescheid wissen. Doch tendiere ich nach dem Zusammentragen Ihrer Indizien weiterhin (in beiden Beispielen) – wie zum Schluss auch Frau Wagner – zur Spende.

Wagner: Dennoch wird am Jahresanfang eine transparente Liste über die Ausgaben der Gelder auf den Seiten des Förderkreises veröffentlicht.

Dafür könnte es einen guten Grund geben, der nicht in einem Bauchgefühl zu suchen ist, sondern in einer Dienstverordnung oder einer Richtlinie des Trägers in Folge von Erlassen / Richtlinien der jeweiligen Landesregierung.

So sind z. B. Sponsoringmaßnahmen, die öffentliche Einrichtungen betreffen, grundsätzlich aktenkundig zu machen, beispielsweise durch einen Sponsoringvertrag oder eine Vereinbarung. Wie mit der Veröffentlichung von Spendensummen oder -leistungen umgegangen wird, ist ebenfalls festgelegt, meist im gleichem Atemzug genannt, z. B. "Sponsoringrichtlinie" (Spenden, Sponsoring, Mäzenatische Schenkung). Hier ein Beispiel aus Bayern.1

Wagner: Die Mitglieder des Fördervereins haben keinerlei Vergünstigungen in der Bibliotheksbenutzung. Die ehrenamtlichen Studierenden, die in dem angeschlossenen Bücherbasar den Bücherverkauf ermöglichen haben auch keinerlei Vorteile bei uns in der Bibliothek. Das ist aus meiner persönlichen Sicht etwas traurig. Immerhin erhalten wir jährlich Gelder, die zwischen 10 - 15 % des Gesamtetats der Bibliothek ausmachen.

Es mag Sie traurig stimmen, ist jedoch tatsächlich sicherer. Es erfolgt keine Gegenleistung, es ist Spende, und somit etwas einfacher zu handeln als das Sponsoring.
Bei genaum Betrachten und um es einmal zu überspitzen: Flohmarkt als Dauereinrichtung, womöglich gar monatlich? Dann geraten wir an die Grenze der "Dauerhaften Überlassung von Personal". Damit könnte die Bibliothek in die Bredouille kommen. Sie dürfen die Ehrenamtlichen auch nicht ohne Weiteres aus dem steuerlich "subventionierten" Bibliotheksetat "beschenken", denn das käme einer Vergütung gleich und ist somit zu regeln. Hier sollten Sie sich immer über den Träger absichern.

In jedem Falle ist das Wettbewerbsrecht zu beachten. Kann oder muss eine Leistungserbringung ausgeschrieben werden? Etwa, weil sie 1000 Euro überschreitet?

Folgendes Szenario: Ein auf Flohmärkte spezialisierter Freelancer organisiert hauptberuflich Flohmarktverkäufe. Er könnte sich bei der Bibliothek bewerben mit der Zusage, Ihnen eine Spende über 1000 Euro zukommen zu lassen, damit er sich im Rahmen Ihrer gut angesehenen öffentlichen Einrichtung  präsentieren und somit prima Werbung erhalten kann. Er kostet sie also genau so wenig wie die Ehrenamtlichen des Vereins, nämlich nichts. Sie jedoch laden den Verein ein, den Flohmarkt zu halten und bringen den Kleinunternehmen um die Chance, am Wettbewerb der "Gutmenschen" teilzunehmen und vielleicht sogar ein gutes Taschengeld damit zu verdienen. Wenn jetzt auch noch eine Art "Bezahlung" (Sie nennen es "Dankeschön-Geschenk") hinzukommt, kann es brenzlig werden, sprich: eine Klage steht ins Haus.

Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich gerne weiterhin Leistungen schenken oder sponsern. Doch beachten Sie dabei die Spielregeln des öffentlichen Dienstes im Kontext der Regeln der freien Marktwirtschaft und des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption.

Nicht ohne Grund sind diese Dinge kompliziert, weil es immer jemanden gibt, der einem die leckere Suppe gründlich versalzen kann, wenn es ums Geld geht. Schade, aber so ist das nun mal. SIE sind jetzt gewappnet und lassen sich bitte nicht verunsichern.

Die zielführende Frage ist also: Wer schenkt wem was und unter welchen Rahmenbedingungen? Je nach Kombination erhalten Sie – bei gründlicher Recherche in vertrauenswürdigen und relevanten Quellen – Ihre korrekten Möglichkeiten des Handelns (oder auch Nicht-Handelns).

Somit wäre auch Frau Fischers Anmerkung: "Was auf der Homepage nicht ganz klar wird ist, ob der Freundeskreis mit der Bibliothek einen Vertrag hat und ob die Bibliothek als Gegenleistung etwas für den Freundeskreis tut (z.B. Öffentlichkeitsarbeit)" in diesem Sinne beantwortet.

Wobei mir hier noch einfällt: Eine Gegenleistung der Bibliothek an den Verein kann als Geschäft ausgelegt werden, der Gegenwert also folglich als Vereinseinnahme zählen. Wohin verbucht er diese? Ist es eine Einnahme im ideelen Bereich (also Spende), im Vermögensbereich (falls z. B. der Verein für die Verwendung seines Logos eine Gegenleistung erhält) oder im wirtschaftlichen Geschäftsbereich (bei Rückvergütung beispielsweise des mitgebrachten Kuchens)? Also nur mal so … hier könnte bei falscher Buchung von größeren Summen sogar die Gemeinnützigkeit des Vereins auf dem Spiel stehen! Jetzt nicht unbedingt in Ihrem eher kleinsummigen Beispiel, aber Sie arbeiten vllt. auch mal als Öffentlichkeitsarbeiterinnen in sehr großen Bibliotheken … nun sind Sie jedenfalls gewappnet, sich die richtigen Fragen zu stellen.

Ein Fleißbild für Sie beide! Schöne Grüße!
Ilona Munique

1 Richtlinie zum Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen in der staatlichen Verwaltung (Sponsoringrichtlinie – SponsR). Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 14. September 2010 Az.: B II 2-G24/10. In: Bayern.Recht Verkündungsplattform. https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2010/heftnummer:10/seite:239

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