Liebe Frau Wagner,
Ihre zwei Feedbacks bekamen Sie und hiermit fast schon auch meinen Punkt, allerdings unter einer Voraussetzung …
Sie schreiben (auf S. 2 Ihrer PDF): "Der einheitliche Stil ist erkennbar, …"
… und genau das hätte ich gerne detaillierter von Ihnen beschrieben haben wollen. Wissenschaftliches Schreiben besteht aus einem guten Teil daraus, dass wir etwas "offensichtliches" so gut ausformulieren, dass es auch ein Mensch ohne Augenlicht vor sich sieht. Also: Was, außer dem durchgehend verwendeten Logo, bildet denn noch das CD? So, wie Sie es beschreiben, scheint es das einzige Element zu sein, das ein vorhandendes CD beweist. Bitte legen Sie hier noch ein wenig nach.
Das Kapitel "Flattermann":
Feedback Fr. Schoknecht: "Ich dachte, die Farbgebung Blau sei bindend. Hat vielleicht auch was mit der Löschung als Marke zu tun."
Mit der Löschung als Marke hat die Farbe Blau nichts zu tun, aber es freut mich, dass Sie eine Sekundärquelle¹ zur Klärung gefunden haben. Die Primärquelle² dazu ist ausführlicher und klarer (und entstammt im Übrigen meiner Autorenschaft, was in der Sekundärquelle schändlich unterschlagen wurde).
Aus der eigentlichen Primärquelle selbst, nämlich dem Arbeitshandbuch³, ist die Rolle des empfohlenen Blau folgende:
Zitat Anfang:
Zur Unterstützung der Zeichenwirkung wurde als dritte Konstante [des Erscheinungsbildes; die ersten beiden sind das Signet selbst und die Schriftart Helvetica] ein genormtes Blau festgelegt. Es trägt die Bezeichnung HKS 47. […] Werden zusätzlich zum Blau zur besseren Unterscheidung und Belebung von Werbemitteln andere Faren benötigt, so bietet ein Farbcode fünf Geegen-Farben, die mit dem "Bibliotheksblau" in absoluter Harmonie stehen:
Gelb (HKS 3)
Orange (HKS 6)
Rot (HKS 12)
Purpur (HKS 26)
Violett (HKS 34)Zitat Ende.
Wollte ich noch ein Modul "Geschichte der Öffentlichkeitsarbeit" für Sie erstellen, dann wäre das Arbeitshandbuch sicherlich die Hauptreferenz der Literaturliste. Denn weder vorher noch danach gab es ein entsprechend sorgfältig und umfassend ausgearbeitetes Konzept speziell für Bibliotheken. Es konnte sich zwar nie deutschlandweit durchsetzen, ist letztendlich aber doch als "Notnagel" nicht mehr wegzudenken, um zu einem professionellen (und durchaus bekannten) Logo – ähnlich, wie es das Apotheken-A war bzw. ist – und in der Folge zu einem Corporate Design zu gelangen. Insofern dürfte der "Flattermann" noch eine geraume Weile überleben, egal, in welcher Farbe. Dazu mag man stehen, wie man will.
So. Und genau
diese Art der "Forschung" ist es, die Sie in Ihren Hausarbeiten
verfolgen sollten. "Ich habe gedacht …" gilt nicht mehr. Nicht
mutmaßen und Annahmen verbreiten, sondern recherchieren. Es ist aber auch spannend … oder etwa nicht?!
Viele Grüße!
Ilona Munique
¹ Fachstelle Nordrhein-Westfalen https://oebib.wordpress.com/2012/06/28/inetbib-herkunft-und-lizenz-des-bibliotheks-logo/
² http://inetbib.de/listenarchiv/msg47752.html
³ Öffentlichkeitsarbeit und Werbung Öffentlicher Bibliotheken. Ein Arbeitshandbuch. Hrsg. von Martha Höhl. Berlin. DBI. 1982.